Zuversicht ist
Hoffnung

 

Halt durch Erfahrung

Welche Bestattungsarten gibt es? Darf ich den Ort der Trauerfeier frei wählen? Mit welcher Kleidung bringe ich meine Trauer zum Ausdruck? Welche Maßnahmen sind nach einem Ablebensfall zwingend notwendig? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die einzuhalten ist?
Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Als ältester Bestatter Vorarlbergs sind wir mit allen Bestimmungen und dem ortsüblichen Brauchtum vertraut. Als Orientierungshilfe haben wir einen Ratgeber mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt, den Sie ganz einfach downloaden und ausdrucken können.

Wichtige Fragen und
Antworten im Überblick

Allgemeine Informationen bei einem Todesfall
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Die gesetzliche Grundlage für die zu treffenden Maßnahmen bei einem Todesfall bildet das Vorarlberger Bestattungsgesetz. Die Verpflichtung, die Bestattung zu veranlassen, obliegt den Angehörigen in gerader Linie. Das sind insbesondere Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder und Geschwister. Das Bestattungshaus Espera informiert Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über die örtlichen Gepflogenheiten und erledigt für Sie Formalitäten und Behördenwege. Im Beratungsgespräch erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Bestattungsart, zur Koordination der Termine, zur Gestaltung von Trauerdrucksorten und Sie erhalten Antworten auf alle Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Ableben Ihres Angehörigen wichtig erscheinen.

Kann ich für meinen eigenen Tod eine Vorsorge treffen?
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Um den Hinterbliebenen die erforderlichen Entscheidungen zu erleichtern, besteht die Möglichkeit für den eigenen Tod vorzusorgen oder durch eine Sterbevorsorgeversicherung finanziellen Rückhalt zu schaffen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten für seine Bestattung Vorsorge getroffen, sind diese Vorgaben die Grundlage für einen Bestattungsauftrag. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.

Wer bestätigt offiziell den Tod im Ablebensfall?
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Die sogenannte Totenbeschau wird vom zuständigen Gemeinde- oder Stadtarzt oder von einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt vorgenommen. Die Verständigung hat durch die Angehörigen bzw. durch die Heimleitung zu erfolgen. Stand der Verstorbene vor dem Ableben in ärztlicher Behandlung, ist der Arzt (Hausarzt) verpflichtet, dem Totenbeschauarzt einen Behandlungsbericht auszustellen. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, einem Alters- oder Pflegeheim werden die Hinterbliebenen durch die Anstaltsleitung vom Ableben verständigt.

Wer stellt die Sterbeurkunde aus?
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Die Anzeige des Todes muss unverzüglich bei der zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) erfolgen. Meist wird die Anzeige im Auftrag der Angehörigen durch unser Bestattungshaus durchgeführt. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber, welche Dokumente für eine Anzeige notwendig sind.

Welche Bestattungsarten gibt es?
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Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen hat, obliegt es den Angehörigen zu entscheiden. Grundsätzlich gibt es die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der menschliche Leichnam in einem Sarg der Erde übergeben. Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Die Feuerbestattung bietet die Möglichkeit alternativer Formen der Beisetzung wie z.B. Naturbestattung auf einem Waldfriedhof, Seebestattung oder die Umwandlung der Asche in einen Edelstein. In unserem Ratgeber finden Sie detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Bestattungsarten.

Was ist bei der Planung einer Trauerfeier zu beachten?
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Eine Trauerfeier sollte insbesondere so gestaltet werden, dass sie sowohl den Vorstellungen des Verstorbenen entspricht, als auch den Bedürfnissen der Hinterbliebenen gerecht wird. Unser Bestattungshaus bietet den würdevollen Rahmen für eine persönlich gestaltete Trauerfeier und bietet Platz für bis zu 150 Gäste. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung. Auf Wunsch organisieren wir musikalische Begleitung, Trauerredner, Dekoration und Catering. Die moderne Infrastruktur erlaubt Ton- und Bildvorführungen im Bestattungshaus.

Welche Drucksorten sind im Ablebensfall üblich?
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Bei der Gestaltung von Traueranzeigen (Parten) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten über ortsübliches Brauchtum und informieren über die Möglichkeiten der Veröffentlichung (z. B. in Tageszeitungen). Musterblätter erleichtern die Auswahl der Traueranzeige, die zum Verstorbenen passend erscheint. Trauerdankkarten als Dank für Spenden und Erinnerung an den Verstorbenen sowie Danksagungen oder Jahresgedächtnisse in Zeitungen werden ebenfalls durch uns erstellt und im eigenen Haus gedruckt.

Wie kleide ich mich bei einer Trauerfeier?
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Es bleibt dem Einzelnen vorbehalten, ob die Zeit der Trauer durch das Tragen schwarzer Kleidung oder in anderer Form zum Ausdruck gebracht wird. Ortsübliches Brauchtum wird jedoch auch heute noch als selbstverständlich empfunden und anlässlich der Trauerfeier ist es üblich, dass die nächsten Angehörigen dunkle Kleidung tragen. Während Trauerkleidung für Kinder weder notwendig noch angebracht ist, sollten Trauergäste einer dem Anlass entsprechenden Kleidung in gedeckten Farben den Vorzug geben.

Blumenspenden
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Die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen ist schmerzlich. Die dem Verstorbenen gewidmeten Blumenspenden können als Zeichen des Gedenkens und der Verehrung einen gewissen Beistand für die Hinterbliebenen bieten. Die Auswahl von Blumenspenden richtet sich wiederum nach ortsüblichem Brauchtum oder nach dem persönlichen Empfinden gegenüber dem Verstorbenen. In Zusammenarbeit mit einem Floristen helfen wir bei der Bestellung von Blumenspenden.

Was ist nach der Bestattung zu beachten?
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Nach der Bestattung ist eine Reihe von Maßnahmen gegenüber Dritter erforderlich. Diverse Informationen zu den Themen Sterbeurkunde, polizeiliche Abmeldung, Pensionen, steuerliche Beurteilung, Verlassenschaftsabhandlungen, Berechtigungen und Verpflichtungen usw. finden Sie detailliert in unserem Ratgeber.